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Erbschaft und Erbe - Inhalt

Von: Erbschaft und Erbe , Erbrecht Ratgeber - Erbrecht einfach Letzte Aktualisierung: vor 1 Monat

Dass der Tod gewissermaßen Auslöser einer Erbschaft ist, macht die Sache nicht unbedingt leichter. Stirbt ein Verwandter oder Bekannter herrscht auf der einen Seite Trauer, auf der anderen die gespannte Erwartung, wer erbt und wie hoch der Anteil an der Erbschaft ist. Hat der Verstorbene nicht selbst per Testament oder Erbvertrag festgelegt, wie das Vermögen aufgeteilt werden soll, greifen gleich zwei Elemente des deutschen Erbrechts: das Ehegattenerbrecht und das Verwandten-Erbrecht.

Dabei birgt eine Erbschaft durchaus Probleme und ein nicht zu unterschätzendes Konfliktpotenzial. Wenn mehrere Miterben sich einigen müssen, Schulden hinterlassen wurden oder seitens des Erblassers Auflagen und Bedingungen gemacht wurden, kommt es oftmals zu Streitigkeiten. Umgehen lassen sich einige dieser Schwierigkeiten, indem vorab ein Erb- und/oder Pflichtteilsverzicht oder nach Eintreten des Erbfalls der Verzicht auf die Erbschaft erklärt wird. Bevor ein solcher Schritt gegangen wird, sollte man sich allerdings von einem Experten beraten lassen, denn jede Entscheidung zieht Konsequenzen nach sich.

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